Ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause kann ein echter Luxus sein – aber noch besser wird es, wenn du es von der Steuer absetzen kannst. Klingt verlockend? Ist es auch! Aber wie immer gibt es ein paar Haken. Denn nicht jedes Homeoffice wird vom Finanzamt akzeptiert, und die Berechnung ist auch nicht ganz ohne. Also, worauf musst du achten, wenn du dein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen willst? Wir schauen uns die Regeln, Fallstricke und Berechnungsmethoden genau an.
Wann ist ein Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?
Hier kommt die erste Hürde: Dein Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, der fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein Schreibtisch in der Ecke des Wohnzimmers zählt nicht. Der Raum muss sich klar vom privaten Bereich trennen lassen.
Aber das allein reicht noch nicht. Entscheidend ist, ob dein Arbeitszimmer dein einziger Arbeitsplatz ist oder ob du auch woanders arbeitest. Falls du keinen anderen Arbeitsplatz hast (z. B. als Lehrer, Außendienstmitarbeiter oder Freiberufler ohne Büro), dann kannst du die Kosten bis zu 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Ist das Arbeitszimmer sogar der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit, gibt’s keine Obergrenze – du kannst die vollen Kosten ansetzen.
Welche Kosten kannst du angeben?
Hier wird’s spannend. Du kannst nicht einfach die Miete oder das ganze Haus ansetzen – es zählt nur der Anteil des Arbeitszimmers. Das bedeutet:
- Miete oder Abschreibung bei Eigentum – anteilig nach Quadratmetern
- Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Hausmeister etc.) – ebenfalls anteilig
- Reparaturen am Arbeitszimmer – nur, wenn sie wirklich den Raum betreffen
- Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl, Regale – können separat als Werbungskosten abgesetzt werden
Aber Vorsicht: Renovierungen, die das gesamte Haus betreffen (z. B. ein neues Dach), zählen nicht.
Wie berechnest du die absetzbaren Kosten?
Nehmen wir an, deine Wohnung hat 100 Quadratmeter und dein Arbeitszimmer misst 10 Quadratmeter. Dann macht das genau 10 % der Wohnfläche aus.
Angenommen, du zahlst monatlich 1.200 Euro Warmmiete, dann wären das auf das Jahr gerechnet 14.400 Euro. Davon kannst du 10 % für dein Arbeitszimmer ansetzen, also 1.440 Euro. Falls dein Arbeitszimmer anerkannt wird und du keinen anderen Arbeitsplatz hast, kannst du davon maximal 1.250 Euro absetzen. Ist es der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit, geht sogar noch mehr.
Aber Achtung: Falls du das Homeoffice nur nebenbei nutzt und eigentlich ein Büro hast, wird das Finanzamt die Absetzung oft ablehnen.
Besonderheiten für Eigentümer
Wenn du eine eigene Immobilie hast, läuft das etwas anders. Hier kannst du die Abschreibung für das Arbeitszimmer geltend machen. Das heißt, du verteilst den Kaufpreis der Immobilie über viele Jahre und kannst so Jahr für Jahr einen Teil absetzen. Auch hier gilt: Der Prozentsatz der Wohnfläche zählt.
Interessant wird es bei Kreditzinsen: Falls du für deine Immobilie noch ein Darlehen abzahlst, kannst du die Zinsen anteilig für das Arbeitszimmer ansetzen. Aber nur die Zinsen, nicht die Tilgung.
Homeoffice-Pauschale – eine Alternative?
Falls du kein eigenes Arbeitszimmer hast oder es nicht absetzen kannst, gibt es immerhin die Homeoffice-Pauschale. Seit 2023 kannst du bis zu 1.260 Euro (6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage) steuerlich geltend machen – ganz ohne Nachweis eines eigenen Raums.
Was passiert beim Verkauf der Wohnung?
Hier lauert eine Steuerfalle! Falls du eine selbst genutzte Wohnung steuerfrei verkaufen möchtest, kann ein abgesetztes Arbeitszimmer zum Problem werden. Denn der abgesetzte Anteil gilt als betriebliche Nutzung – und dieser Teil des Gewinns kann steuerpflichtig sein. Falls du also planst, in ein paar Jahren zu verkaufen, solltest du gut überlegen, ob sich die Absetzung wirklich lohnt.
Fazit: Lohnt sich die Absetzung des Arbeitszimmers?
Ja, aber nicht immer. Falls du wirklich ein abgetrenntes Homeoffice hast und es dein Hauptarbeitsplatz ist, kann sich die steuerliche Absetzung ordentlich lohnen. Falls du nur gelegentlich von zu Hause arbeitest oder der Raum nicht eindeutig abgetrennt ist, bleibt dir immerhin noch die Homeoffice-Pauschale.
Bist du unsicher? Dann lass dich am besten von einem Steuerberater beraten – gerade bei Eigentum oder einem möglichen Verkauf kann das eine Menge Ärger ersparen. 😊