Betriebskostenabrechnung zu hoch? Diese Posten prüfen

Jedes Jahr flattert sie ins Haus: die Betriebskostenabrechnung. Und jedes Jahr gibt es diesen Moment, in dem man sich fragt: „Kann das wirklich stimmen?“ Manchmal ist die Antwort ein klares Nein – denn nicht selten schleichen sich Fehler oder unberechtigte Kosten ein. Doch welche Posten sollte man genauer unter die Lupe nehmen?

Typische Fehler in der Betriebskostenabrechnung

Vermieter sind auch nur Menschen – und Menschen machen Fehler. Besonders häufig treten diese bei der Umlage bestimmter Kosten auf. Ein Klassiker: Positionen, die eigentlich gar nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Verwaltungskosten, Instandhaltung oder Reparaturen gehören beispielsweise nicht in die Abrechnung. Trotzdem tauchen sie immer wieder auf.

Auch ein beliebter Trick: Manche Vermieter rechnen gewerbliche Einheiten mit ein. Wohnt man in einem Haus mit einer Praxis oder einem Laden im Erdgeschoss, dürfen deren spezifische Betriebskosten nicht einfach auf alle Mieter umgelegt werden. Hier lohnt sich ein zweiter Blick in die Abrechnung.

Nebenkosten mit Vergleichswerten abgleichen

Manchmal sind die Zahlen auf der Abrechnung zwar korrekt – aber trotzdem viel zu hoch. Ein erster Check: der Vergleich mit früheren Jahren. Sind die Heizkosten plötzlich drastisch gestiegen? Oder ist der Wasserverbrauch unerklärlich hoch? Dann könnte ein Fehler vorliegen oder eine unerwartete Änderung in der Berechnungsmethode.

Auch der Vergleich mit Durchschnittswerten kann helfen. Viele Mietervereine veröffentlichen Tabellen mit üblichen Nebenkosten pro Quadratmeter. Liegt die eigene Abrechnung weit darüber, sollte man nachhaken.

Heizkosten – der häufigste Streitpunkt

Kaum eine Position sorgt für so viele Diskussionen wie die Heizkosten. Hier gibt es klare Regeln: Mindestens 50 %, höchstens 70 % der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Der Rest darf als Grundkosten verteilt werden. Manche Vermieter machen es sich jedoch leicht und verteilen einfach alles gleichmäßig – ein klarer Verstoß gegen die Heizkostenverordnung.

Auch defekte oder falsch eingestellte Zähler können Probleme verursachen. Falls sich die Heizkosten verdächtig verändert haben, kann eine Nachprüfung der Messgeräte sinnvoll sein.

Wasserkosten: Wer zahlt für wen?

Ein weiteres heikles Thema sind die Wasserkosten. In vielen Häusern gibt es keine individuellen Wasserzähler, sodass der gesamte Verbrauch einfach nach Wohnfläche oder Anzahl der Personen aufgeteilt wird. Das kann zu absurden Ergebnissen führen – etwa wenn eine alleinlebende Person genauso viel zahlen soll wie eine Großfamilie. Falls möglich, sollte man prüfen, ob der Wasserverbrauch realistisch erscheint oder ob eine gerechtere Verteilung möglich ist.

Hausmeister- und Reinigungskosten überprüfen

Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege – all das kann umgelegt werden. Doch auch hier gibt es Grenzen. Wenn plötzlich horrende Summen für die wöchentliche Treppenhausreinigung auftauchen, sollte man nachfragen: Wer macht das? Und wie oft? Manchmal stellt sich heraus, dass ein externes Unternehmen beauftragt wurde, dessen Kosten weit über dem üblichen Niveau liegen.

Versicherungskosten – nicht alle sind umlagefähig

Ja, Gebäudeversicherungen gehören in die Betriebskosten. Aber nicht jede Versicherung, die der Vermieter abschließt, darf auf die Mieter abgewälzt werden. Beispiel: Eine Mietausfallversicherung schützt nur den Vermieter vor Zahlungsausfällen und darf nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden. Wer hier aufmerksam ist, kann unter Umständen einiges sparen.

Müllgebühren und deren Berechnung

Auch bei den Müllgebühren gibt es immer wieder Überraschungen. Manche Gemeinden berechnen nach Haushalten, andere nach Personen, wieder andere nach Wohnfläche. Falls die Müllkosten plötzlich stark gestiegen sind, sollte man sich erkundigen, ob sich das Berechnungssystem geändert hat – oder ob vielleicht einfach ein Fehler in der Umlage passiert ist.

Was tun bei einer falschen Abrechnung?

Falls sich ein Fehler zeigt, sollte man zuerst schriftlich Einsicht in die Originalbelege verlangen. Der Vermieter ist verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen. Falls er sich weigert oder die Zahlen weiterhin nicht plausibel sind, kann eine Beratung durch einen Mieterverein oder ein Fachanwalt helfen. In vielen Fällen lassen sich so hohe Nachzahlungen vermeiden oder Rückerstattungen durchsetzen.

Es lohnt sich also, die Betriebskostenabrechnung nicht einfach abzunicken. Ein prüfender Blick kann bares Geld sparen! 😊

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