Mietvertrag enthält Gartenpflege-Klausel? Diese Regel ist oft unzulässig

Es klingt erstmal logisch: Du mietest eine Wohnung mit Garten – also musst du ihn auch pflegen, oder? Genau hier wird’s spannend. Denn viele Vermieter packen in den Mietvertrag eine sogenannte Gartenpflege-Klausel, die auf den ersten Blick ganz harmlos aussieht, aber oft deutlich über das hinausgeht, was du als Mieter eigentlich leisten musst. Und genau darum schauen wir heute mal genauer hin. Denn: Nicht jede Regel im Vertrag ist automatisch gültig – auch wenn sie schwarz auf weiß dasteht. 😉

Gartenpflege-Klausel im Mietvertrag – was steckt dahinter?

Viele Mietverträge enthalten Sätze wie „Der Mieter verpflichtet sich zur Pflege des Gartens“ oder „Die Gartenpflege obliegt dem Mieter“. Klingt harmlos, aber was heißt das eigentlich konkret? Rasen mähen, Hecken schneiden, Unkraut jäten? Oder gar Bäume fällen, Beete anlegen und Laub aufsammeln? Genau hier liegt oft der Haken: Die Formulierung ist schwammig – und das macht sie in vielen Fällen unwirksam.

Die gute Nachricht: Laut Rechtsprechung sind pauschale und zu ungenaue Gartenpflege-Klauseln im Mietvertrag nicht zulässig. Das heißt: Nur weil etwas im Vertrag steht, heißt das noch lange nicht, dass du es auch machen musst. Klingt komisch, ist aber so.

Was ist erlaubt – und was nicht?

Wenn du dich gerade fragst, ob du jetzt also den Rasenmäher zur Seite stellen darfst – kommt drauf an. Entscheidend ist, wie die Klausel formuliert ist. Ist sie allgemein und lässt völlig offen, was genau zu tun ist, dann hast du gute Chancen, dass du gar nichts machen musst.

Zulässig ist eine Gartenpflege-Klausel nur, wenn sie…

  • konkret beschreibt, was erwartet wird (z. B. „Rasen mähen alle zwei Wochen“)
  • keine fachmännischen Arbeiten verlangt (wie Baumrückschnitt, Beetpflege oder professionelle Heckenpflege)
  • nicht unverhältnismäßig ist (z. B. darf sie dich nicht verpflichten, stundenlang fremde Grundstücksteile zu pflegen)

Unzulässig ist eine Gartenpflege-Klausel, wenn…

  • sie unklar formuliert ist („Der Mieter kümmert sich um den Garten“ reicht nicht)
  • sie umfangreiche Arbeiten verlangt, die über einfache Pflege hinausgehen
  • sie auch Gemeinschaftsflächen umfasst, obwohl du nur eine Wohnung mietest

Ein Blick in die Praxis

In vielen Mietverhältnissen passiert Folgendes: Der Garten ist Teil des Grundstücks, aber keiner fühlt sich wirklich verantwortlich. Also schreibt der Vermieter kurzerhand eine Klausel in den Vertrag – in der Hoffnung, dass sich der Mieter schon kümmern wird. Einige Mieter machen’s auch – einfach, weil sie denken, sie müssen. Andere wiederum fragen sich irgendwann: „Warte mal… muss ich das überhaupt?“

In einem bekannten Fall hatte ein Mieter geklagt, weil er regelmäßig Bäume schneiden und Beete neu bepflanzen sollte – laut Vermieter Teil der „normalen Gartenpflege“. Das Gericht entschied: Nein, das ist nicht zumutbar. Solche Arbeiten fallen unter Instandhaltung – und die ist Sache des Vermieters. Der Mieter muss maximal den Rasen mähen und vielleicht mal ein bisschen Unkraut zupfen. Alles andere geht zu weit.

Gartenpflege ist nicht gleich Gartenpflege

Wer an „Gartenpflege“ denkt, hat oft Bilder von entspannten Stunden mit Gießkanne und Rosenschere im Kopf. Die Realität sieht oft anders aus: Bäume, die bis ins Nachbargrundstück ragen, wuchernde Hecken und Pflanzen, die gefährlich über Gehwege hängen. Und dann noch der Zeitfaktor – wer hat im Alltag schon Lust, sich regelmäßig darum zu kümmern?

Daher ist es wichtig, genau hinzuschauen, was im Mietvertrag steht – und vor allem: was nicht drinstehen darf. Denn viele Klauseln sind zwar hübsch formuliert, halten aber vor Gericht nicht stand.

Was kannst du tun, wenn du betroffen bist?

Du hast einen Mietvertrag mit Gartenpflege-Klausel und bist unsicher, ob das so zulässig ist? Dann ist dein erster Schritt: nachlesen. Schau dir die genaue Formulierung an. Ist sie schwammig oder übertrieben? Dann kannst du freundlich, aber bestimmt das Gespräch mit deinem Vermieter suchen. Oft hilft schon ein Hinweis darauf, dass bestimmte Regelungen rechtlich problematisch sind. Bleibt es schwierig, kannst du dich auch an den Mieterverein oder einen Fachanwalt wenden – die kennen solche Fälle zur Genüge.

Kleiner Tipp: Wenn du den Garten freiwillig pflegst und alles super läuft – prima! Aber lass dir nicht einreden, dass du automatisch zur Gartenfee mutierst, nur weil du eine Wohnung mit Grünfläche gemietet hast. 😉

Das Wichtigste in Kürze

Hier nochmal die wichtigsten Punkte in einer kurzen Übersicht – für alle, die lieber schnell querlesen:

PunktBedeutung
Unklare KlauselnSind oft unwirksam
FacharbeitenMuss der Vermieter übernehmen
GemeinschaftsgartenKeine Pflicht zur Pflege
Konkrete RegelungMuss genau benennen, was zu tun ist
Freiwillige PflegeKein Rechtsanspruch des Vermieters
BeratungMieterverein kann helfen

Fazit: Nicht jede Klausel ist rechtens

Nur weil etwas im Mietvertrag steht, ist es noch lange nicht bindend – besonders bei der Gartenpflege-Klausel. Wenn du das Gefühl hast, dass du als Mieter zu viel übernehmen sollst, lohnt sich ein zweiter Blick. Du bist nicht verpflichtet, den Garten in einen Schlosspark zu verwandeln, nur weil der Vermieter das gerne hätte. 🧤🌿

Und falls du jetzt überlegst, ob du nochmal nachlesen solltest, was da in deinem Mietvertrag steht: Ja, mach das ruhig mal. Vielleicht sparst du dir ein paar Stunden Gartenarbeit – ganz legal.

Schreibe einen Kommentar